Maklerbegriff

Versicherungsmakler und Finanzmakler


Zwei Begriffe, die erklärungsbedürftig sind.

Bis heute wird der Begriff des Maklers vielfältig benutzt, auch von Finanzdienstleistern, die diese Eigenschaft formal nicht inne haben und den Verbraucher regelrecht täuschen. Die Tätigkeit des Maklers zeichnet aus, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Mandanten besteht.

Makler werden durch Auftrag des potenziellen Versicherungsnehmers / Interessenten für ein bestimmtes Finanzprodukt tätig. Daher sind sie in erster Linie als Interessenvertreter des Auftraggebers zu sehen.


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In der Rechtsprechung wird der Makler (Versicherungsmakler) als treuhänder ähnlicher Sachwalter des Auftraggebers bezeichnet.

Hier liegt die deutliche Abgrenzung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.

Der Vertreter hat die Interessen seines Versicherungsunternehmens wahrzunehmen, der Makler die seines Mandanten.

In der Praxis greift der Makler auf ein breites Angebot verschiedener Tarife von verschiedenen Gesellschaften zurück.

Der Vertreter hingegen (als Einfirmenvertreter) bietet die Produktpalette (s)eines Unternehmens an.

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